TV-Versorgung im Wohnungsbestand



Aufgrund des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 dürfen Vermieter ab dem 01. Juli 2024 keine Gebühren für die TV- und Rundfunkversorgung als Umlage über die Betriebskosten abrechnen. Der Vertrag mit unserem langjährigen Partner, der Firma ATN Partie GmbH, wird daher zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.


Wenn die Bewohner unserer Häuser weiterhin eine TV- und Rundfunkversorgung wie gewohnt wünschen, müssen sie einen Direktvertrag mit der ATN Partie GmbH über einen Einzelnutzervertrag abschließen. An der Breite der bekannten TV- und Rundfunkprogramme wird sich daher nichts ändern. Die Kosten werden lt. Aussage von ATN Partie ebenso konstant bleiben, wie die Qualität der Programmvielfalt.


Bewohner, die keinen Vertrag über den Empfang von Programmen über die Satellitenanlagen wünschen, können sich für einen anderen Anbieter ihrer Wahl nach den technischen Möglichkeiten in den Gebäuden entscheiden. Das derzeit vorhandene Koaxialnetz wird allerdings weiter von ATN Partie für die Verteilung mit Satellitenprogrammen genutzt. Eine Versorgung über Vodafone ist aus technischen Gründen daher nicht möglich.


Der Empfang über weitere Drittanbieter wird allerdings über das vorhandene Telefonnetz mit Programmangeboten der Deutschen Telekom oder über das neu errichtete Glasfasernetz von Rasannnt möglich sein. Hierfür bedarf es aber auch Individualverträge der Bewohner mit den Anbietern.

 

Für einen TV-Signal-Vertragsabschluss schon ab 9,99 € oder Informationen über Internetanschlüsse und Satellitenprogramme wenden Sie sich bitte einfach
an unseren Kooperationspartner atn Partie GmbH unter 0511 - 72 63 60 oder per Email an atn@atn.de


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Frau Wilhelms unter Telefon 05032 - 98 16 14

TV-Versorgung im Wohnungsbestand



Aufgrund des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 dürfen Vermieter ab dem 01. Juli 2024 keine Gebühren für die TV- und Rundfunkversorgung als Umlage über die Betriebskosten abrechnen. Der Vertrag mit unserem langjährigen Partner, der Firma ATN Partie GmbH, wird daher zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.


Wenn die Bewohner unserer Häuser weiterhin eine TV- und Rundfunkversorgung wie gewohnt wünschen, müssen sie einen Direktvertrag mit der ATN Partie GmbH über einen Einzelnutzervertrag abschließen. An der Breite der bekannten TV- und Rundfunkprogramme wird sich daher nichts ändern. Die Kosten werden lt. Aussage von ATN Partie ebenso konstant bleiben, wie die Qualität der Programmvielfalt.


Bewohner, die keinen Vertrag über den Empfang von Programmen über die Satellitenanlagen wünschen, können sich für einen anderen Anbieter ihrer Wahl nach den technischen Möglichkeiten in den Gebäuden entscheiden. Das derzeit vorhandene Koaxialnetz wird allerdings weiter von ATN Partie für die Verteilung mit Satellitenprogrammen genutzt. Eine Versorgung über Vodafone ist aus technischen Gründen daher nicht möglich.


Der Empfang über weitere Drittanbieter wird allerdings über das vorhandene Telefonnetz mit Programmangeboten der Deutschen Telekom oder über das neu errichtete Glasfasernetz von Rasannnt möglich sein. Hierfür bedarf es aber auch Individualverträge der Bewohner mit den Anbietern.

 

Für einen TV-Signal-Vertragsabschluss schon ab 9,99 € oder Informationen über Internetanschlüsse und Satellitenprogramme wenden Sie sich bitte einfach
an unseren Kooperationspartner atn Partie GmbH unter 0511 - 72 63 60 oder per Email an atn@atn.de


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Frau Wilhelms unter Telefon 05032 - 98 16 14