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Unser Büro bleibt am Donnerstag, den 24.10.2024 geschlossen.
12.06.2024
Die Mitgliederversammlung für den Abschluß des Geschäftsjahres 2023 hat am 10.06.2024 stattgefunden. Die Auschüttung der beschlossenen Dividende auf die Genossenschaftsanteile erfolgt am 13.06.2024. Aus Ressourcengründen werden die Dividendenmitteilungen nicht mehr ausgedruckt/verschickt.
Sie können sich aber jederzeit Ihre Dividendenmitteilung für das Jahr 2023 bei uns anfordern.
14.03.2024
Für die Abrechnung der Betriebskosten und Heizkosten für das Jahr 2023 haben Vermieter laut Gesetz Zeit bis 31.12.2024. Bei uns werden die Abrechnungen frühestens von Mai bis November erstellt. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, wann welches Wohnquartier abgerechnet wird, da wir hier auch vom Heiz/-Wasserabrechner ista abhängig sind. Wir hoffen, dass alle Abrechnungen im Spätsommer (September) zugestellt sind. Wir bitten deshalb von weiteren Nachfragen abzusehen.
13.11.2023
Was ändert sich ab dem 01. Juli 2024 für unsere Bewohner?
Aufgrund des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2021 dürfen Vermieter ab dem 01. Juli 2024 keine Gebühren für die TV- und Rundfunkversorgung als Umlage über die Betriebskosten abrechnen. Der Vertrag mit unserem langjährigen Partner, der Firma ATN Partie GmbH, wird daher zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Wenn die Bewohner unserer Häuser weiterhin eine TV- und Rundfunkversorgung wie gewohnt wünschen, müssen sie einen Direktvertrag mit der ATN Partie GmbH über einen Einzelnutzervertrag abschließen. An der Breite der Ihnen bekannten TV- und Rundfunkprogramme wird sich daher nichts ändern. Die Kosten werden lt. Aussage von ATN Partie ebenso konstant bleiben, wie die Qualität der Programmvielfalt.
Bewohner, die keinen Vertrag über den Empfang von Programmen über die Satellitenanlagen wünschen, können sich für einen anderen Anbieter ihrer Wahl nach den technischen Möglichkeiten in den Gebäuden entscheiden. Das derzeit vorhandene Koaxialnetz wird allerdings weiter von ATN Partie für die Verteilung mit Satellitenprogrammen genutzt. Eine Versorgung über Vodafone ist aus technischen Gründen daher nicht möglich.
Der Empfang über weitere Drittanbieter wird allerdings über das vorhandene Telefonnetz mit Programmangeboten der Deutschen Telekom oder über das neu errichtete Glasfasernetz von Rasannnt möglich sein. Hierfür bedarf es aber auch Individualverträge der Bewohner mit den Anbietern.
Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Gesetzesänderung die Liberalisierung der TV-, Rundfunk- bzw. Datensignale.
13.11.2023
Für den Veranlagungszeitraum ab 2023 dürfen sich alle Sparer*innen über eine Erhöhung des Freibetrages um fast 25 % freuen. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (vorher 801 Euro) und für Eheleute oder Lebenspartner 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro). Dieser Freibetrag für Kapitalerträge betrifft sowohl Zinsen als auch alle anderen Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. den Erhalt von Dividenden.
Dafür ist die Erteilung eines Freistellungsauftrages notwendig.
Mitglieder, für die uns der Freistellungsauftrag schon vorliegt, müssen nichts weiter veranlassen. Durch die Gesetzgebung sind alle vorliegenden Aufträge angehoben worden.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchten, finden Sie ein entsprechendes Formular unter „Downloads“.
13.11.2023
Wir und der Internetanbieter Rasannnt haben gemeinsam für den gesamten Wohnungsbestand Verträge geschlossen, die eine schnelle Anbindung an das Glasfasernetz ermöglichen. Unsere Wohnungsnutzer bekommen nicht nur zeitnah einen Glasfaseranschluss, sondern auch eine kostenlose Bereitstellung und sparen damit einmalig 89 Euro. „Dank des gemeinsam unterzeichneten Gestattungsvertrages ermöglichen wir Rasannnt ein unkompliziertes und koordiniertes Anschließen aller Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern.
Von dem Vertragsabschluss profitieren rund 1.100 Wohnungen. Das Besondere: Dank der Kooperation zwischen dem Bauverein und Rasannnt kann der kommunale Versorger die Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung legen. Dies wird auch „Fiber to the home“ – kurz FFTH – genannt und ist die heute modernste und beste Form des Glasfaseranschlusses Dabei gibt es keine Zwischen- oder Unterverteilung mehr im Hausanschlussraum des Mehrfamilienhauses; Mieter*innen sind direkt mit einer Leitung an die Rasannnt-Knotenpunkte angeschlossen.
Seit fast einem Jahrhundert setzen wir uns für bezahlbaren Wohnraum in Neustadt ein. Trotz der Kostenentwicklung für die Modernisierung unseres Bestandes sowie der Bereitstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur in allen Bereichen wollen wir diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden. Die Glasfaserversorgung bis in die Wohnung unserer Bestandsimmobilien ist dabei ein bedeutender Schritt. Durch die digitale Erschließung unseres Wohnungsbestandes haben wir neben der Lage und Ausstattung noch ein weiteres Attraktivitätsmerkmal für die Vermietbarkeit.
Auch, wenn die Internetversorgung über die herkömmlichen Leitungswege nicht schlecht ist, ist der Ausbau wichtig. Die Kupfernetze geraten mit Fortschreiten der Internettechnologien immer mehr an ihre Grenzen. Mit Glasfaser sind hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und die zeitgemäße Internetnutzung auch für die nächsten Jahrzehnte gesichert.
27.08.2022/ Update 11.10.2022
Die Mieter*innen des Wohnquartiers zwischen der Fontanestraße und Heinrich-Heine-Straße mit rund 390 Wohnungen in der Neustädter Kernstadt können sich über neue Ladeinfrastruktur für E-Mobilität freuen. Wir haben den Anwohnerparkplatz an der Arndtstraße 1 mit zwei Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt ausgestattet. Ab sofort können Mieter*innen und Besucher*innen ihr E-Auto an vier Ladepunkten mit jeweils bis zu 22 Kilowatt laden. Dabei gestaltet eine benutzerfreundliche Funktionsweise den Ladevorgang so einfach wie möglich. Der Preis für den grünen Strom ist fix: 0,35 € Startgebühr + 0,40 €/kWh.
Und so geht´s:
In vier Schritten aufgeladen!
Fragen?
Noch mehr Informationen und detalilierte Leistungsangaben zu Ladesäulen der Stadtwerke Neustadt finden Sie hier: www.ideenstadtwerke.de/hilfeportal-emobilitaet