Mitgliedschaft bei der Bauverein Neustadt a. Rbge. eG



Wer in einer Genossenschaft Mitglied wird erwirbt Geschäftsanteile. Das ist keine Kaution, sondern der Beitrag der Mitglieder zum Eigenkapital der Genossenschaft.

 

Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung der Geschäftsanteile.

   

Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

 

Ein Geschäftsanteil beträgt zurzeit 310,00 EUR (Satzung der Genossenschaft

(Stand: Juni 2017).

 

Wenn Sie eine Wohnung nutzen, sind folgende Pflichtanteile erforderlich:

Bei einer Wohnfläche

 
bis 50,99 m²

=

2 Anteile

=

620,00 EUR

 
bis 70,99 m²

=

3 Anteile

=

930,00 EUR

 
bis 85,99 m²

=

4 Anteile

=

1.240,00 EUR

 
ab 86,00 m²

=

5 Anteile

=

1.550,00 EUR

 
 

Wird das Geschäftsguthaben verzinst?

 

Für das zurückliegende Geschäftsjahr erhält jedes Mitglied, nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, aus dem Bilanzgewinn eine jährliche Bruttodividende für das am 01.01. eines jeden Jahres vorhandene Geschäftsguthaben.

 

Habe ich als Mitglied ein Mitbestimmungsrecht?

 

Jedes Mitglied kann sich in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?


Die Mitgliedschaft endet durch:  

   - gesonderte Kündigung,
   - Übertragung des Geschäftsguthabens nach Auszug,
   - Tod,
   - Ausschluss.

 

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss 3 Monate vorher schriftlich erfolgen und spätestens am 30. September des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt nach Feststellung der Bilanz - in der Regel 6 Monate nach dem Austritt des Mitgliedes. Geht die Kündigung nach dem 30. September ein, wird diese erst zum Ende des nächsten Geschäftsjahres wirksam. Das heißt, je nach Kündigungseingang erhält das Mitglied sein Auseinandersetzungsguthaben (Geschäftsanteile) maximal 21 Monate später, sofern keine offenen Forderungen aus dem Dauernutzungs-verhältnis bestehen.



Stand: 11/2014

Mitgliedschaft bei der Bauverein Neustadt a. Rbge. eG



Wer in einer Genossenschaft Mitglied wird erwirbt Geschäftsanteile. Das ist keine Kaution, sondern der Beitrag der Mitglieder zum Eigenkapital der Genossenschaft.

 

Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung der Geschäftsanteile.

   

Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

 

Ein Geschäftsanteil beträgt zurzeit 310,00 EUR (Satzung der Genossenschaft

(Stand: Juni 2017).

 

Wenn Sie eine Wohnung nutzen, sind folgende Pflichtanteile erforderlich:

Bei einer Wohnfläche

 
bis 50,99 m²

=

2 Anteile

=

620,00 EUR

 
bis 70,99 m²

=

3 Anteile

=

930,00 EUR

 
bis 85,99 m²

=

4 Anteile

=

1.240,00 EUR

 
ab 86,00 m²

=

5 Anteile

=

1.550,00 EUR

 
 

Wird das Geschäftsguthaben verzinst?

 

Für das zurückliegende Geschäftsjahr erhält jedes Mitglied, nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, aus dem Bilanzgewinn eine jährliche Bruttodividende für das am 01.01. eines jeden Jahres vorhandene Geschäftsguthaben.

 

Habe ich als Mitglied ein Mitbestimmungsrecht?

 

Jedes Mitglied kann sich in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?


Die Mitgliedschaft endet durch:  

   - gesonderte Kündigung,
   - Übertragung des Geschäftsguthabens nach Auszug,
   - Tod,
   - Ausschluss.

 

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss 3 Monate vorher schriftlich erfolgen und spätestens am 30. September des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt nach Feststellung der Bilanz - in der Regel 6 Monate nach dem Austritt des Mitgliedes. Geht die Kündigung nach dem 30. September ein, wird diese erst zum Ende des nächsten Geschäftsjahres wirksam. Das heißt, je nach Kündigungseingang erhält das Mitglied sein Auseinandersetzungsguthaben (Geschäftsanteile) maximal 21 Monate später, sofern keine offenen Forderungen aus dem Dauernutzungs-verhältnis bestehen.



Stand: 11/2014